Beratungskonzept
Beratungskonzept
"Beratung an der Schule ist grundsätzlich ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer." (Auszug aus dem Beratungserlass vom 8.12.97 (1.1)
Eltern, und Schüler stehen nicht alleine, wenn in der Schule Probleme auftauchen, seien diese leistungsbedingt oder persönlicher Natur. Ansprechpartner können sein: die Fachlehrkräfte, die Klassenlehrkräfte, die Schulleitung, die Didaktische Leitung, die Sozialpädagogin oder die Beratungslehrerin.
Klassenlehrer
Die Klassenlehrer sind grundsätzlich erste Beratungsinstanz. Sie sind zuständig und verantwortlich für die Beratung ihrer Schüler und für die Bearbeitung pädagogischer Probleme in der Klasse. Ist eine angemessene klasseninterne Lösung eines Problems nicht möglich, beziehen die Klassenlehrer die Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin oder die Beratungslehrerin mit ein. Insbesondere nehmen sie folgende Beratungstätigkeiten wahr:
- individuelle Beratung von Schülern und Eltern bei Leistungsschwächen und Verhaltensauffälligkeiten
- Schullaufbahnberatung von Schülern und Eltern (Wahlpflichtbereich, Fachleistungsdifferenzierung, Abschlüsse)
- Information der Fachlehrer über mögliche Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten bzw. Leistungsschwächen zwecks Koordination des Beratungsverfahrens
Fachlehrer
Die Fachlehrer sind ebenso wie die Klassenlehrer in den normalen Beratungsprozess eingebunden und nehmen ihre Beratungstätigkeit gegenüber Schülern ihrer Lerngruppen und deren Eltern selbstständig wahr.
In den Fällen, in denen sie davon ausgehen können, dass Verhaltensauffälligkeiten bzw. Leistungsschwächen einzelner Schüler nicht nur den eigenen Unterricht betreffen und in solchen Fällen, in denen Gruppen von Schüler diese Auffälligkeiten zeigen, nehmen sie Kontakt zum Klassenlehrer auf und stimmen mit ihm das weitere Beratungsverfahren ab.
Beratungslehrerin
Die Beratungslehrerin begleitet die Schüler über mehrere Jahrgänge hinweg. Die Beratungslehrerin wird tätig, wenn sie
- durch andere mit der Beratung befassten Personen in einen bestehenden strukturierten Beratungsprozess miteinbezogen wird,
- von Schülern oder Erziehungsberechtigten mit einer Beratungstätigkeit beauftragt wird oder
sie selbst einen Beratungsbedarf feststellt.
Sie befasst sich im Rahmen der beschriebenen Sammlung von Beratungsanlässen mit Aufgaben, die mit schulischen Mitteln innerhalb einer absehbaren Zeit lösbar erscheinen.
Therapeutische Maßnahmen werden von der Beratungslehrerin nicht durchgeführt.
Der Beratungsprozess, in den die Beratungslehrerin miteinbezogen wird oder der von ihr initiiert wird, erfolgt strukturiert:
- Festlegung der mit der Beratungstätigkeit befassten Person(en),
- Problembeschreibung, Information
- Festlegung der Aufgaben beim entworfenen Lösungsweg,
- Umgrenzung der Beratungsdauer, Erfolgskontrolle, Rückmeldung
- Abschließen der Beratungstätigkeit oder Fortsetzung mit ggf. neuen Zielsetzungen
Bei Beratung in Konfliktfällen ist die Beratungslehrerin dem Standpunkt der Neutralität verpflichtet. Ihre Aufgabe ist in erster Linie Moderation und Vermittlung.
Sozialpädagogin/ Soziale Arbeit an Schule
Soziale Arbeit an Schule schließt Aktivitäten ein, die dazu geeignet sind, das Zusammenleben und –arbeiten von Schülern, Eltern, Lehrern und anderer am Schulleben beteiligter Personengruppen zu fördern.
Die Soziale Arbeit versucht, die Schüler in ihrem gesamten Umfeld zu begreifen, bestehende Problemlagen ganzheitlich zu erklären, sich neu entwickelnde Problemfelder rechtzeitig zu erkennen und präventive Arbeitsansätze zu entwickeln. (Vgl. Kreft/ Mielenz (Hg.) 1996, 56.)
Darüber hinaus trägt sie zu einer Öffnung der Schule nach innen und außen bei und erhöht durch ihre Aktivitäten die Identifikation der Schüler mit der Schule.
Auch die Sozialpädagogin begleitet die Schüler über mehrere Jahrgänge hinweg. Sie wird tätig, wenn sie
- durch andere mit der Beratung befassten Personen in einen bestehenden strukturierten Beratungsprozess miteinbezogen wird,
- von Schülern oder Erziehungsberechtigten mit einer Beratungstätigkeit beauftragt wird oder
sie selbst einen Beratungsbedarf feststellt.
Aufgabenbereiche der Sozialen Arbeit sind:
- Beratung (innerfamiliäre Probleme, Erziehungsfragen, Vermittlung zu Fachstellen)
- sozialpädagogische Einzelfallhilfe bei Inanspruchnahme durch Schüler und/ oder Eltern
- Berufsorientierung (Bewerbungstraining, Übergang Schule - Beruf)
- Elternarbeit
- Freizeitpädagogische Angebote
- AG´ s und Projektarbeit
- Präventionsarbeit
- Kooperation und Netzwerkarbeit (Zusammenarbeit mit außerschulischen Beratungsdiensten)
- Bei Bedarf Teilnahme an Klassenkonferenzen
Therapeutische Maßnahmen werden auch von der Sozialpädagogin nicht durchgeführt. Der Beratungsprozess, in den sie miteinbezogen wird oder der von ihr initiiert wird, erfolgt nach den gleichen Kriterien wie im Abschnitt der Beratungslehrerin beschrieben.
Die Sozialpädagogin ist der Neutralität verpflichtet und unterliegt der Schweigepflicht. Ausgenommen sind Fälle der Kindeswohlgefährdung und der Gefahr im Verzug.
Team „Schulmediation“
Das Team Schulmediation besteht aus drei Lehrkräften mit Mediationsausbildung, sowie der Sozialpädagogin mit dieser Qualifikation.
Dieses Team bildet Schüler der 8. Klassen zu Konfliktlosten und Paten aus. Sie übernehmen für die jeweils neuen 5. Klassen eine Patenschaft und begleiten diese an den Sozialtrainingstagen.
Die Konfliktlotsen schlichten Streitigkeiten bzw. Konflikte zwischen den Schülern im Mediationsverfahren, verbessern die Streitkultur und tragen somit zu einem positiven Schulklima bei.
Team „Sozialtraining“
Das Team Sozialtraining setzt sich aus den Schulmediatoren und der Sozialpädagogin zusammen. Dieses Team schult die Klassenlehrkräfte des 5. und 6. Jahrgangs in den Übungen zum Sozialtraining. Das Sozialtraining führen die Klassenlehrer gemeinsam mit den Paten bzw. Konfliktlotsen in den Klassen durch. Das Training ist systematisch angelegt. Ab Klasse 7 ist es das Sozialtraining nach Lions Quest. Dieses wird in den TÜV-Stunden durchgeführt.
Team „Berufsorientierung“
Das Team Berufsorientierung besteht aus der Fachbereichsleitung Wirtschaft, den Fachlehrern Wirtschaft und Berufsorientierung, bzw. Schülergenossenschaft sowie der Sozialpädagogin. Für folgende Aufgabenbereiche ist das Team zuständig:
- Übergang Schule Beruf
- Praktika
- Schülergenossenschaft
- Informationsabende für Schülerinnen und Schüler und Eltern
- Kooperation bzgl. Hospitation BBS im Landkreis Stade
- Besuch von Lehrstellenbörsen
- Beratung bei Ausbildungsplatzsuche
- Berufswalberatung/ Schullaufbahnberatung
- Jump
- Zusammenarbeit BBS/Arbeitsagentur
Team „Lernentwicklung“
Das Team Lernentwicklung besteht aus Fachlehren Deutsch und Mathematik sowie der Didaktischen Leitung unserer Schule und ist zuständig für Schüler mit Lernentwicklungsproblemen in folgenden Bereichen:
- geringe Leistungsbereitschaft
- Leistungsverweigerung
- Mangelnde Konzentration
- Lernschwierigkeiten
- Auffällige Diskrepanz zwischen Leistungsvermögen und tatsächlicher Leistung
- Fehlende methodische Lernkompetenz
- Zeitliche Strukturierung der Hausaufgaben
- Schwierigkeiten bewältigen bei Schulanforderungen
Die Beratung an der Schule am Auetal erfolgt nach folgenden Grundsätzen:
Freiwilligkeit:
Beratung ist ein Angebot. Wer nichts ändern will, wird seinen Problemen treu bleiben. Erzwungene Beratung hat keinen Erfolg.
Vertraulichkeit:
Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte müssen sich der Verschwiegenheit der Beratungsperson sicher sein können.
Unabhängigkeit:
Die Beratung ist funktionell unabhängig und erfolgt ohne Weisung. Die Umsetzung ist Sache des Ratsuchenden.
Verantwortlichkeit:
Die an der Beratung Beteiligten respektieren die Verantwortungsstruktur innerhalb des Schulsystems. Jeder berät in seinem Aufgabenfeld und ist für seinen Bereich verantwortlich. Sollen Änderungen bei Schülerinnen und Schülern unter Druck geschehen, hat die Schule dafür disziplinarische Maßnahmen, z.B. als Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Diese haben durchaus ihren Sinn in der Schule, müssen aber von der Beratung getrennt bleiben und möglichst durch einen anderen Personenkreis erfolgen. Schulleitung und Lehrkräfte müssen auf die Rollenklärung achten, wenn die Aufgaben sich personell überschneiden.
Netzwerkarbeit:
Die Schule arbeitet vertrauensvoll mit Fachstellen und Institutionen im Landkreis Stade zusammen und übergibt die Verantwortung, wenn sie in der Schule nicht mehr tragbar ist.
BEREICH Beratungsanlass |
VERWIRKLICHUNG |
ZUSTÄNDIGKEIT
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A) Beratung von Kollegen in beruflichen Fragen |
(Fortbildung/ Trainingsprogramm)
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Lehrer, Beratungslehrerin, Sozialpädagogin, Schulpsychologie, Externe Institutionen |
B) Beratung von Eltern in Erziehungsfragen
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Beratungslehrerin , Sozialpädagogin, Externe Institutionen |
C) Beratung von einzelnen Schülern 1) Neuzugänge/ Schulwechsel/ Schulformwechsel |
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Schulleitung, Lehrer, Beratungslehrerin, Sozialpädagogin, Berufsberater (Agentur für Arbeit), Externe Institutionen |
2) Schüler nicht deutscher Herkunft |
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Schulleitung, Lehrer, Schüler, Beratungslehrerin, Sozialpädagogin, Externe Institutionen |
3) In akuten Krisen (z. B. Drogenkonsum, Suizid, Magersucht, Selbst- und Fremd gefährdung, Kindeswohlgefährd- ung, etc.) |
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Beratungslehrerin, Sozialpädagogin, Externe Institutionen, Eltern, Klassenlehrer |
4) In schulischen Konfliktsituationen |
Lehrern, Klassengemeinschaft
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Team Schulmediation, Konfliktlotsen, Beratungslehrerin , Sozialpädagogin, Lehrern |
D) Lernen und Lehren 1) Förderung der Schüler |
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Lerntherapeuten, Ausgewählte Schüler Klasse 10 Beratungslehrerin, Fachlehrer, Team Lernentwicklung, Externe Institutionen |
E) Klassenbezogene Beratung 1) Soziale- Lern- Stunden |
Sozialpädagogin |
Qualifizierte Lehrkräfte, Team Schulmediation Konfliktlotsen und Paten, Tema Sozialtraining, Beratungslehrerin, Sozialpädagogin |
2) Akute Probleme zu Themen wie Angst, Gewalt, Stärkung der Persönlichkeit etc. aufarbeiten |
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Klassenlehrer, Beratungslehrerin, Sozialpädagogin |
F) Berufsorientierte Beratung 1) Schullaufbahnberatung |
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Berufsberater, Klassenlehrer, Team Berufsorientierung, Sozialpädagogin, Arbeitsagentur, Berufsfachschulen, BBS |
2) Bewerbungstraining |
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Sozialpädagogin, BO qualifizierte Lehrkraft |
G) Suchtprävention
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Klassenlehrer, Beratungslehrerin, Sozialpädagogin, Eltern, Externe Institutionen |
H) Entwicklung und Stärkung der Persönlichkeit
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Beratungslehrerin, Sozialpädagogin |
I) Gewaltprävention
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Team Schulmediation, Sozialpädagogin, Polizei, Beratungslehrerin |
J) Medienprävention |
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Klassenlehrer, Sozialpädagogin |
K) Verbesserung des Schulklimas
1) Schülervertretung
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Beratungslehrerin Sozialpädagogin, SV- Lehrer |
L) Austausch und Supervision der Beratungslehrer auf regionaler Ebene (Netzwerk)
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Beratungslehrerin |
M) Austausch und Supervision der Schulsozialarbeiter im Landkreis Stade |
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Sozialpädagogin |
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nur die maskuline Geschlechtsform verwendet.